Urteil: Google haftet für Falschaussagen in AI Overviews

Manu Magno
  • 11 Juni, 2026
  • 11 Juni, 2026
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Inhaltsverzeichnis

Google haftet für falsche Informationen in den AI Overviews. Das hat das Landgericht München I entschieden.

Gericht stoppt falsche KI-Aussagen über Verlage

Das Landgericht München I hat Google im einstweiligen Verfügungsverfahren untersagt, in den AI Overviews unwahre Tatsachenbehauptungen über zwei Münchner Verlage anzuzeigen. Hintergrund war, dass die KI den Klägerunternehmen Aktivitäten zuschrieb, die tatsächlich anderen, dubios agierenden Firmen zuzurechnen waren.

Nach Auffassung der 26. Zivilkammer (Urteil vom 28. Mai 2026, Az. 26 O 869/26) ist Google in diesem Kontext nicht lediglich Vermittler fremder Inhalte, sondern rechtlich als unmittelbarer Störer zu bewerten, dessen System eigenständige Aussagen erzeugt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Landgericht München I behandelt KI-Antworten in den AI Overviews als eigene Inhalte von Google und nicht als neutrale Suchergebnisse.
  • Google wird als unmittelbarer Störer eingestuft und haftet damit direkt für unwahre Tatsachenbehauptungen, die in KI-Übersichten erscheinen.
  • Das bisherige Haftungsprivileg für Suchmaschinen ist auf diese generativen Zusammenfassungen nach Ansicht des Gerichts nicht anwendbar.
  • Google muss die konkreten Falschaussagen entfernen, künftige vergleichbare Fehler verhindern und rund 80 Prozent der Verfahrenskosten tragen.
  • Das Urteil erleichtert es Verlagen und Unternehmen, mit einstweiligen Verfügungen gegen rufschädigende KI-Inhalte vorzugehen, weil sie sich auf die direkte Verantwortung von Google berufen können.

KI-Antworten als eigene Inhalte von Google gewertet

Die Richter verwiesen darauf, dass klassische SERPs im Wesentlichen auf indexierte Inhalte Dritter verweisen – über Titel, Kurztext und Link. Die AI Overviews gingen darüber hinaus: Sie erstellten einen zusammenhängenden Antworttext, der verschiedene Quellen auswertet und zu einem neuen, eigenständigen Inhalt kombiniert.

Aus Sicht der Nutzer entstehe damit der Eindruck, Google selbst gebe eine Aussage ab. Die Darstellung wirke nicht wie ein bloßes Anzeigen fremder Webseiten, sondern wie eine unmittelbar von Google stammende Information.

Bisherige Suchmaschinenhaftung nicht übertragbar

Vor diesem Hintergrund kam das Gericht zu dem Schluss, dass die bisher eher eingeschränkten Haftungsgrundsätze für klassische Suchmaschinen-Ergebnisse auf dieses generative Format nicht ohne Weiteres angewendet werden können. Stattdessen seien die allgemeinen Regeln des Äußerungsrechts maßgeblich: Unwahre Tatsachenbehauptungen können unterbunden werden, unabhängig davon, dass sie technisch von einer KI erzeugt werden. Der Hinweis, eine Passage sei "mit KI erstellt", ändere an der Verantwortlichkeit von Google nichts. Das Unternehmen könne sich nicht auf den automatisierten Charakter des Systems zurückziehen.

Anschluss an Frankfurter Vorentscheidung

Inhaltlich knüpft das Münchner Urteil an eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main aus dem September 2025 an (Az. 2-06 O 271/25). Die Frankfurter Kammer hatte damals festgestellt, dass eine Haftung für Inhalte in KI-Suchübersichten grundsätzlich möglich ist, den konkreten Unterlassungsantrag im Einzelfall aber zurückgewiesen. Das Landgericht München I geht nun einen Schritt weiter, indem es bestimmte Falschaussagen explizit untersagt und die Verantwortung Googles für generierte Inhalte klar herausarbeitet.

Auswirkungen auf den Betrieb von KI-Suche in Deutschland

Die Folgen: Google ist verpflichtet, die beanstandeten Aussagen zu entfernen und durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass künftig ähnliche Falschzuordnungen zu den klagenden Verlagen erscheinen. Bei Zuwiderhandlung drohen Ordnungsmittel.

Das Urteil erhöht den Druck, die KI-Suche in Deutschland defensiver zu gestalten – etwa durch zurückhaltendere Ausspielung und Einschränkungen bei sensiblen Themen wie Unternehmen, Personen oder gesundheitlichen Inhalten.

Unsere Einschätzung

Für Medienhäuser und andere Unternehmen senkt das Urteil die Hürden, gegen rufschädigende KI-Aussagen vorzugehen. In Verbindung mit bereits angekündigten Schritten auf Grundlage des Digital Services Act (DSA) erhöht sich damit der regulatorische Druck auf Google weiter.

Quellen:

heise.de

meedia.de

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