Google gibt Tipps für SEO-Anbieter und -Tools
Google hat eine neue Hilfeseite veröffentlicht, auf der es Tipps für die Auswahl von SEO- und GEO-Anbietern sowie -Tools gibt. Das bestätigt Googles Bestreben, Webseiten...
- 11 Juni, 2026
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Google haftet für falsche Informationen in den AI Overviews. Das hat das Landgericht München I entschieden.
Das Landgericht München I hat Google im einstweiligen Verfügungsverfahren untersagt, in den AI Overviews unwahre Tatsachenbehauptungen über zwei Münchner Verlage anzuzeigen. Hintergrund war, dass die KI den Klägerunternehmen Aktivitäten zuschrieb, die tatsächlich anderen, dubios agierenden Firmen zuzurechnen waren.
Nach Auffassung der 26. Zivilkammer (Urteil vom 28. Mai 2026, Az. 26 O 869/26) ist Google in diesem Kontext nicht lediglich Vermittler fremder Inhalte, sondern rechtlich als unmittelbarer Störer zu bewerten, dessen System eigenständige Aussagen erzeugt.
Die Richter verwiesen darauf, dass klassische SERPs im Wesentlichen auf indexierte Inhalte Dritter verweisen – über Titel, Kurztext und Link. Die AI Overviews gingen darüber hinaus: Sie erstellten einen zusammenhängenden Antworttext, der verschiedene Quellen auswertet und zu einem neuen, eigenständigen Inhalt kombiniert.
Aus Sicht der Nutzer entstehe damit der Eindruck, Google selbst gebe eine Aussage ab. Die Darstellung wirke nicht wie ein bloßes Anzeigen fremder Webseiten, sondern wie eine unmittelbar von Google stammende Information.
Vor diesem Hintergrund kam das Gericht zu dem Schluss, dass die bisher eher eingeschränkten Haftungsgrundsätze für klassische Suchmaschinen-Ergebnisse auf dieses generative Format nicht ohne Weiteres angewendet werden können. Stattdessen seien die allgemeinen Regeln des Äußerungsrechts maßgeblich: Unwahre Tatsachenbehauptungen können unterbunden werden, unabhängig davon, dass sie technisch von einer KI erzeugt werden. Der Hinweis, eine Passage sei "mit KI erstellt", ändere an der Verantwortlichkeit von Google nichts. Das Unternehmen könne sich nicht auf den automatisierten Charakter des Systems zurückziehen.
Inhaltlich knüpft das Münchner Urteil an eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main aus dem September 2025 an (Az. 2-06 O 271/25). Die Frankfurter Kammer hatte damals festgestellt, dass eine Haftung für Inhalte in KI-Suchübersichten grundsätzlich möglich ist, den konkreten Unterlassungsantrag im Einzelfall aber zurückgewiesen. Das Landgericht München I geht nun einen Schritt weiter, indem es bestimmte Falschaussagen explizit untersagt und die Verantwortung Googles für generierte Inhalte klar herausarbeitet.
Die Folgen: Google ist verpflichtet, die beanstandeten Aussagen zu entfernen und durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass künftig ähnliche Falschzuordnungen zu den klagenden Verlagen erscheinen. Bei Zuwiderhandlung drohen Ordnungsmittel.
Das Urteil erhöht den Druck, die KI-Suche in Deutschland defensiver zu gestalten – etwa durch zurückhaltendere Ausspielung und Einschränkungen bei sensiblen Themen wie Unternehmen, Personen oder gesundheitlichen Inhalten.
Für Medienhäuser und andere Unternehmen senkt das Urteil die Hürden, gegen rufschädigende KI-Aussagen vorzugehen. In Verbindung mit bereits angekündigten Schritten auf Grundlage des Digital Services Act (DSA) erhöht sich damit der regulatorische Druck auf Google weiter.
Quellen:
Manu ist seit Oktober 2020 Teil des Backlinked-Teams und leitet seit Oktober 2022 die Redaktion. Der gelernte Technik-Journalist hat in den vergangenen Jahren vor allem Erfahrung in den Bereichen (Automobil)Versicherung, Buchhaltung/Inkasso und Jobvermittlung gesammelt. Er schreibt für User, nicht für Suchmaschinen: Seine SEO-Texte haben immer den Mehrwert der Nutzer im Fokus.
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